| AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Drees
§1. VERTRAGSGEGENSTAND Gegenstand des Vertrages sind alle von der Schwimmschule Drees angebotenen und buchbaren Kurse für Babys, Kinder, Jugendliche, Erwachsenen und Senioren (Babyschwimmen, Wassergewöhnung, Schwimmkurse, ... (§ 611 BGB).
§2. ANMELDUNG UND DATENSCHUTZ Anmeldungen über die Homepage von Schwimmschule Drees sind verbindlich. Personenbezogene Daten werden für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und gespeichert, vertraulich behandelt und zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung benutzt, jedoch nicht an unbeteiligte Dritte weiter gegeben. §3. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Unsere Angebote richten sich grundsätzlich an gesunde, sporttaugliche Personen. Wir setzen körperliche Fitness und Gesundheit voraus. Sollten Sie Zweifel haben, fragen Sie bitte Ihren Arzt/ Kinderarzt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Übungen innerhalb eines gewählten Kursangebotes sind freiwillig. Die Schwimmschule Drees geht davon aus, dass Teilnehmer oder stellvertretend Eltern für ihre Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen einen Arzt konsultieren und Rücksprache zur unbedenklichen Teilnahme am entsprechenden Kurs halten. Kursrelevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen, also Krankheiten oder körperliche Gebrechen (z.B. chronischen Erkrankungen, Gelenkprobleme, Herz-Kreislaufprobleme oder andere körperlichen Einschränkungen/ Besonderheiten wie Implantate sowie akute Erkrankungen/ Verletzungen) sind dem Kursleiter vor Kursbeginn zu melden.
Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Kurse. Jeder Teilnehmer haftet selbst für die von ihm verursachten Schäden am Eigentum der Räumlichkeiten, in denen der Kurs statt findet, anderer Teilnehmer oder Besucher. Der Aufenthalt im Schwimmbad, einschließlich der dazugehörigen Einrichtungen, erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer trägt für sich und seine Handlungen die volle Verantwortung selbst, ist für verursachte Schäden selbst verantwortlich und stellt den Veranstalter von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Eltern haften für ihre Kinder. Für Verluste, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld oder anderem persönlichen Eigentum haftet die Schwimmschule nicht. Wertgegenstände können verschlossen oder mit in die Schwimmhalle genommen werden.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§4. ANMELDUNG UND DATENSCHUTZ Anmeldungen über die Homepage der Schwimmschule Drees sind bis 10 Tage vor Kursbeginn unverbindlich. Erst nach telefonischer Zusage zur Teilnahme am Schwimmkurs entsteht eine Verbindlichkeit. Personenbezogene Daten werden für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und gespeichert, vertraulich behandelt und zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung benutzt, jedoch nicht an unbeteiligte Dritte weiter gegeben. §5. KURSGEBÜHREN UND ERSTATTUNG Die Kursgebühren sind vor der ersten Kursstunde vollständig zu entrichten. BAR oder per Vorabüberweisung. Anmeldungen über das Anmeldeformular der Homepage sind zunächst unverbindliche Anmeldungen. Ihnen wird telefonisch der Schwimmkurstermin genannt. Etwa 14-7 Tage vor Kursdurchführung werden Sie telefonisch kontaktiert. Erst nach telefonischer Zusage zur Teilnahme am Schwimmkurs ist die Anmeldung verbindlich. Die Zusage zur Teilnahme am Schwimmkurs wird aufgezeichnet. Die Aufzeichnung wird nach dem entrichten der Kursgebühr wieder gelöscht.Nach telefonischer Zusage und der dadurch entstehenden Verbindlichkeit ist die Kursgebühr auch bei nicht-Teilnahme zu zahlen. Egal aus welchen Gründen.
Bei Kursabbruch nach der ersten Stunde, aus diversen Gründen- in der Regel, weil ein Kind noch zu viele emotionale Probleme hat; Eltern sich gegen einen weiteren Versuch/Verlauf entscheiden oder das Kind Verhaltensauffälligkeiten aufweist, sich selbst und-oder andere gefährdet, den Unterricht dauerhaft stört, wird die Gebühr nicht erstattet. Der Kunde trägt das Risiko und kommt für den entstandenen Schaden selber auf.Bargeld Rückzahlungen sind ausgeschlossen.
Zahlungspflichtig ist die Schwimmkurs-Platzreservierung, nicht die direkte Teilnahme am Schwimmkurs.
§6. VERHINDERUNG, AUSFALL, ERSATZANSPRÜCHE Nachholen ist keine genereller verpflichtender Service des Veranstalter, lediglich eine Kulanzregelung. Der Veranstalter behält sich vor, nur im Rahmen seiner organisatorischen Möglichkeiten Kulanzentscheidungen zu treffen. Es gibt generell keine finanzielle Rückvergütung.
Einzelunterricht: Sind Termine für Schwimmunterricht getroffen und bestätigt so sind diese verbindlich. Durch die Buchung/Reservierung der Schwimmhalle entstehen kosten. Es gilt: Absage einer gebuchten Stunde mehr als 48 Stunden vor Termin = keine Kosten. Kurzfristige Absagen 12-48 Stunden vor Termin = 30€ Buchungsgebühr Absage 0-12 Stunden vor Termin = Volle Kursgebühr wird in Rechnung gestellt. Gleiches gilt bei Nichterscheinen egal aus welchen Gründen. §7. TEILNAHMEBSCHEINIGUNGEN Auf Wunsch wird dem Teilnehmer unter der Voraussetzung einer regelmäßigen Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Der TN fordert sich diese telefonisch oder schriftlich über das Büro des Veranstalters an. §8. BABY & KLEINKINDSCHWIMMEN: Es kommt vor dass einige Übungen im Tiefwasser durchgeführt werden. Hier ist es wichtig dass Mama oder Papa, je nachdem wer mit ins Wasser geht, sicher schwimmen kann. Der Nichtschwimmerbereich ist durch eine Trennleine vom Schwimmerbereich getrennt. Nichtschwimmer dürfen das Tiefwasser nicht betreten/begehen. Als Nichtschwimmer sind Sie verpflichtet dieses dem Kursleiter noch vor der ersten Stunde mitzuteilen. Übungen welche im tiefen Wasser durchgeführt werden müssen dann ausgesetzt werden.
§9. HAUSORDNUNG Es gilt die jeweilige Hausordnung des gebuchten Veranstaltungsortes.
§10. HYGIENE Die Schwimmschule hat wie andere Bäder auch eine Hygieneordnung. Dieser ist Folge zu leisten. Vor dem Schwimmen Duschen, Barfußbereiche respektieren und Straßenschuhe meiden, sowie absolutes Verbot in den Barfußbereichen zu essen, sind der wesentliche Bestandteil.
§11. BILD- UND TONRECHTE Der Veranstalter hat das Recht Bild und/oder Tonmitschnitte zu veröffentlichen und z.B. zum Zwecke der Eigenwerbung (Gruppenbild) oder Schulungszwecke, zu nutzen. Dabei entstehen keine Leistungsansprüche seitens des Teilnehmers, oder Eltern des Teilnehmers und/oder anderen Begleitpersonen.
§12. RECHTSANSPRÜCHE Für Stunden/ Kurse, die wegen technischen Defekten, Krankheit des Kursleiters oder sonstigen zwingenden Gründen ausfallen müssen, kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Vertretung zu stellen, Ausweichtermine anzusetzen oder Ausweichorte (Schwimmbäder) zu nennen. Stunden die durch Verunreinigung des Wassers (z.B. durch Verkotung oder Erbrechen von Teilnehmern) abgebrochen werden müssen, werden nicht ersetzt. Ebenso die, die aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können (z.B. Unwetter). Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sind oder werden, so bleiben die restlichen Teile der Bestimmung davon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Teile treten die Bestimmungen des deutschen Rechtes.
§13. Voraussetzung zum Anfängerschwimmkurs Eine Garantie zum erfolgreichen Abschluss eines Schwimmkurses mit dem Frosch oder gar Seepferdchenabzeichen gibt es natürlich nicht doch die Erfüllung bestimmter Kriterien erhöhen die Erfolgsaussichten deutlich. 1 - Das Kind ist Wassergewöhnt. Es kennt große Schwimmbecken. Hat des Öfteren Schwimmbäder besucht und ist den Umgang mit Wasser gewöhnt. Es hat Spaß beim Planschen, Wasser über den Kopf und im Gesicht ist kein Problem. Das Kind geht alleine und freiwillig ins Wasser. Bestenfalls taucht es schon alleine mit dem Kopf unter oder springt vom Beckenrand. 2 - Das Kind hat keine Angst im tiefen Wasser. Tief ist eine Stelle an der das Kind den Bodenkontakt verliert und mit Schwimmflügeln frei treibt ohne angefasst und stabilisiert zu werden. Wir sprechen hier von der Gleichgewichtsfindung. Das Kind darf in der Situation nicht panisch werden. Das Gleichgewicht muss zu Beginn des Kurses gegeben sein. 3 - Das Kind ist motorisch normal / durchschnittlich entwickelt. Ab einem Alter von 5 Jahren ist die Motorik und Koordination eines Kindes üblicher Weise soweit entwickelt dass es die typischen Schwimmbewegungen durchführen kann und somit Auftrieb erzeugt. Sollten motorische Probleme bekannt sein ist es ratsam mit dem Schwimmkurs zu warten. Kann ein Kind Fahrradfahren, den richtigen Hampelmann und hat musikalisches Taktgefühl, ist ein Schwimmkurs prinzipiell zumutbar.
Stand: Juni 2016
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